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Allgemeine Mandatsbedingungen
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Allgemeine Dienstleistungsbedingungen von «Swiss Attorneys Online»

1. Begriffsbestimmungen

1.1 «ADB» bezeichnet die vorliegenden allgemeinen Dienstleistungsbedingungen.

1.2 «Die Plattform» steht für das Internetportal www.swiss-attorneys-online.ch und alle Websites, die mit dieser Domain in Verbindung stehen.

1.3 Bei «I-Law» handelt es sich um die Firma I-Law GmbH mit der Adresse «Route de la Lisière 19, 1972 Anzère» mit dem Firmensitz in Ayent (VS).

1.4 «Dienstleister» bezeichnet den oder die Rechtsanwälte, welche im Sinne von Artikel 5  des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (RS 935.61; im Folgenden «BGFA») in einem kantonalen Register eingeschrieben sind, in der Schweiz praktizieren und mit dem/denen die Plattform den Nutzer mit dem Ziel zusammenbringt, eine vertragliche Verbindung zwischen dem Dienstleister und dem Nutzer/der Nutzerin aufzubauen.

1.5 « Nutzer(in)» steht für den Nutzer (die Nutzerin) der Plattform, der gewillt ist,  durch die Vermittlung der Plattform ein Vertragsverhältnis mit einem Dienstleister einzugehen.

1.6 «Service-Anfrage» ist jegliche Anfrage eines Dienstleisters durch einen Nutzer/eine Nutzerin mittels der Plattform und anhand derer der Nutzer/die Nutzerin den Willen zum Ausdruck bringt, einen vom Dienstleister angebotenen Service in Anspruch nehmen zu wollen, welcher der Empfänger einer solchen Anfrage ist. Die Service-Anfragen sind im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Dienstleister und Nutzer(in) an die Angebote im Sinne von Artikel 3 des Schweizer Obligationenrechts (Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchesvom 30.März 1911, 220; im Folgenden «OR») angepasst.

1.7 «Annahmebestätigung» bezeichnet die Nachricht, die vom Dienstleister, dem eine Service-Anfrage geschickt worden ist, an den Nutzer adressiert ist, der die Anfrage getätigt hat und in welcher der angefragte Dienstleister bestätigt, dass er in der Lage ist, die angefragte Dienstleistung in einem bestimmten Zeitraum zu bewerkstelligen. Die Annahmebestätigungen werden im Rahmen eines Vertragsverhältnisses zwischen Dienstleister und Nutzer an die Annahme der Angebote im Sinne des Artikels 3 OR angepasst.

2. Anwendungsbereich der ADB

Die vorliegenden ADB haben die Anwendung durch den Dienstleister der von I-Law auf der Plattform online angebotenen Serviceleistungen zum Ziel.

3. Umfang der Leistungen und Funktion der von I-Law angebotenen Dienste

3.1 I-Law bietet mit der Plattform ein Online-Portal, mit dessen Hilfe die Dienstleister den Nutzern ihre kommerziellen Serviceleistungen anbieten und Letztere die oben genannten Serviceleistungen in Anspruch nehmen können.

3.2 I-Law verpflichtet sich, die vom Dienstleister zu diesem Zweck auf der Plattform übermittelten Informationen zu veröffentlichen, gemäß der eigens dafür vorgesehenen Benutzeroberfläche der Plattform. Es können jedoch nicht alle Arten von Informationen veröffentlicht werden. Nur die Informationen, die den von der Benutzeroberfläche der Plattform vorgesehenen Rubriken entsprechen, werden veröffentlicht.

3.3 I-Law bestimmt die Form der Veröffentlichung entsprechend den technischen Möglichkeiten, der Ergonomie und der Benutzeroberfläche der Plattform, den absehbaren Kosten sowie den durch die entsprechende Gesetzgebung auferlegten Grenzen.

3.4 Indem er eine Service-Anfrage mittels der Plattform stellt, verpflichtet sich der Nutzer/die Nutzerin zu einem direkten Vertragsverhältnis mit dem Dienstleister, an den er eben diese Anfrage gerichtet hat. Ab dem Zeitpunkt, an welchem der Nutzer/die Nutzerin eine Service-Anfrage getätigt hat, dienen die Plattform und I-Law nur als Vermittler zwischen dem Nutzer/der Nutzerin und dem Dienstleister, indem sie die vom Nutzer/den Nutzern an den/die betroffenen Dienstleister gelieferten Informationen vermittelt sowie die von den Dienstleistern gesendeten Rechnungen in deren Auftrag abrechnet.

3.5 Mit dem Ziel, den Nutzer und den Dienstleister zusammenzubringen, verschmelzen die Informationen, die I-Law kommuniziert mit den von den Dienstleistern angegebenen Informationen. Diese bekommen einen gesicherten Zugang zur Plattform, durch den sie  die gesamte Verantwortlichkeit über die Aktualisierung ihrer Tarife, Spezialgebiete, Verfügbarkeiten sowie andere auf der Plattform angezeigten Informationen innehaben. I-Law selber nimmt keine Korrektur, Änderung, Zusatz oder Aktualisierung der von den Dienstleistern gelieferten Daten vor.

3.6 Sobald der Dienstleister eine Service-Anfrage erhält, verfügt Letzerer über einen Arbeitstag, um dem Nutzer/der Nutzerin ein Annahmebestätigungs-E-Mail oder eine Ablehnung der Anfrage zukommen zu lassen. Eine Kopie der E-Mail muss verbindlich an I-Law geschickt werden.

3.7 Sollte der Dienstleister einen «Express-Service» anbieten, so verfügt er ab dem Empfang der Service-Anfrage über den Zeitraum von einer Stunde, um dem Nutzer/der Nutzerin eine Annahmebestätigungs-E-Mail oder eine Ablehnung zukommen zu lassen. Eine Kopie der E-Mail muss verbindlich an I-Law geschickt werden.

3.8 Sollte der Dienstleister eine Chat-Funktion anbieten, verpflichtet er sich dazu, dem Nutzer/der Nutzerin eine umgehende Annahmebestätigung oder Ablehnung zuzustellen.

3.9 Der Nutzer ist während der in den Artikeln 3.6, 3.7 oder 3.8 ADB vorgesehenen Fristen im Sinne von Artikel 3 OR an seine sich auf ein Angebot beziehende Anfrage gebunden. Er hat kein Widerrufsrecht.

3.10 Sollte der Dienstleister eine Service-Anfrage des Nutzers/der Nutzerin ablehnen oder nicht innerhalb der in den Artikeln 3.6, 3.7 oder 3.8 ADB genannten Fristen antworten, verpflichtet sich I-Law dazu, auf Anfrage des Nutzers/der Nutzerin und im Rahmen des Möglichen, einen anderen Dienstleister vorzuschlagen, der den Suchkriterien des Nutzers/der Nutzerin entspricht. Wenn kein anderer Dienstleister, der den Suchkriterien des Nutzers entspricht, disponibel ist, können dem Nutzer keine Kosten in Rechnung gestellt werden und ihm werden gegebenenfalls im Rahmen der Service-Anfrage eventuell bereits bezahlte Beträge uneingeschränkt zurückerstattet.

3.11 Der Dienstleister ist berechtigt, eine Service-Anfrage ohne besonderes Motiv abzulehnen.  

3.12 Der Vertrag, der den Nutzer/die Nutzerin und den Dienstleister für die bestellten Dienstleistungen bindet, gilt durch den Versand der Annahmebestätigungs-E-Mail gemäß den Artikeln 3.6, 3.7 oder 3.8  ADB als  abgeschlossen.

3.13 Die Plattform ist grundsätzlich von Montag bis Sonntag und 24 Stunden täglich disponibel. Obwohl I-Law seinen Internet-Service mit der größtmöglichen Sorgfalt, Zuverlässigkeit sowie Disponibilität anbietet, kann trotzdem nicht garantiert werden, dass die Internet-Dienstleistungen ohne Unterbrechung zugänglich sind, dass die Verbindung zu den Servern immer aufrechterhalten werden kann oder die in den Systemen gespeicherten Daten unter allen Umständen gespeichert bleiben.

3.14. Die Serviceleistungen, die von den Dienstleistern bereitgestellt werden,  werden von dem jeweiligen Dienstleister, mit denen die Plattform den Nutzer/die Nutzerin zusammenführt unter bestimmten Bedingungen und gemäß der Verfügbarkeit bereitgestellt. I-Law verantwortet auf keinen Fall die Verpflichtungen  der Dienstleister gegenüber der Nutzer sowie der Nutzer gegenüber der Dienstleister.

3.15 Der Dienstleister kann dem Nutzer/der Nutzerin angeben, innerhalb welcher Frist er auf dessen Service-Anfrage antworten will. Im Rahmen des Möglichen wird diese Information für jede Art der vorhandenen Service-Angebote im persönlichen Bereich des Dienstleisters auf der Plattform veröffentlicht.

3.16 Sollte der Dienstleister nicht oder nicht mehr in der Lage sein, die Frist einzuhalten, die er gegebenenfalls dem Nutzer/der Nutzerin angegeben hat - direkt oder mittels seines persönlichen Bereiches auf der Plattform – so muss er so schnell wie möglich I-Law informieren.

3.17 Für den Fall, wie er im Artikel 3.16 ADB geschildert wird, muss der Nutzer/die Nutzerin unbedingt das Mandat, das ihn/sie an den Dienstleister bindet, kündigen - auch wenn der Dienstleister vergessen hat, die geplante Information gemäß der oben genannten Bestimmung vorzunehmen.

3.18 Die von den Dienstleistern gelieferten Serviceleistungen werden von der Firma I-Law vergütet, die infolgedessen die Verantwortung für die Erstellung und für das Einfordern der Rechnungen im Auftrag der Nutzer trägt.

3.19 Zu diesem Zweck verpflichtet sich der Dienstleister, I-Law eine Rechnung für die Kostenübernahme des Nutzers/der Nutzerin durch den Dienstleister zukommen zu lassen. Die als zu zahlender Betrag angegebene Summe enthält nicht die an I-Law ausstehende Vergütung.

3.20 I-Law verpflichtet sich dazu, innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Eingang der Rechnung - so wie im Artikel 3.19 ADB vorgesehen – die den Dienstleistern geschuldeten Beträge auf das bei der Anmeldung auf der Plattform angegebene Bank- oder Postkonto zu überweisen.

3.21 Im Falle der Anfechtung des vom Dienstleister für seine Serviceleistungen in Rechnung gestellten Betrages, muss der Nutzer/die Nutzerin unbedingt die zuständige Behörde für die Honorarvermittlung der Anwälte hinzuziehen.

3.22 Für den wie im Artikel 3.21 ADB angegebenen Fall behält sich I-Law das Recht vor, den srittigen Betrag zu sperren.  

3.23 Die Vergütung von I-Law besteht aus einer Vermittlungsgebühr, deren Betrag  nach dem folgendem Tarif festgesetzt und, den von den Dienstleistern bereitgestellten Serviceleistungen entsprechend, direkt von I-Law abgezogen wird:

  • Einfache schriftliche Frage (ohne Konsultieren von Dokumenten) – CHF 10.00 TTC pro Frage einschließlich Steuern
  • Schriftliche Frage (mit Konsultieren von Dokumenten) – CHF 18.00 TTC pro Frage einschließlich Steuern
  • Chat-Service – CHF 01.20 TTC einschließlich Steuern pro Verbindungs-Minute
  • Telefonat (« Skype ») – CHF 18.00 TTC einschließlich Steuern für jeweils 15 Minuten Konversation
  • Termin – CHF 20.00 TTC einschließlich Steuern für jeweils 25 Minuten
  • Kauf eines Dokuments als Vorlage – CHF 05.00 TTC einschließlich Steuern pro Dokument

Die Kosten, die sich durch die Nutzung von Telekommunikation ergeben (Telefon, Internet, Briefpost usw.) müssen exklusiv vom Dienstleister getragen und können infolgedessen weder I-Law noch dem Nutzer/der Nutzerin in Rechnung gestellt werden.

3.24 I-Law bietet den Dienstleistern die Möglichkeit, dass ihre Serviceleistungen von den Nutzern bewertet und/oder kommentiert werden. Der Dienstleister nimmt diese Option in dem Moment an, in welchem er das entsprechende Feld im Anmeldeformular oder auf der seinem Profil gewidmeten Seite ankreuzt. Er akzeptiert somit, dass Bewertungen und Kommentare der Nutzer auf der Plattform veröffentlicht werden.

4. Abschluss, Dauer und Ende der vertraglichen Beziehungen zwischen Dienstleister und I-Law

4.1 Der Dienstleister, der den Wunsch hat, den von I-Law auf der Plattform angebotenen und in den vorliegenden ADB beschriebenen Service in Anspruch zu nehmen, füllt das zu diesem Zweck auf der Plattform vorgesehene Anmeldeformular aus.  

4.2 Um Ihre Anmeldung abzuschliessen und damit Ihr Konto zu aktivieren, verpflichten Sie sich, ab Zusendung des Anmeldeformulars innerhalb der in Artikel 4.1 der Allgemeinen Bedingungen für die Leistungserbringung vorgesehenen Frist von 7 Tagen per Schreiben an I-Law (info@i-law.ch) folgende Unterlagen einzureichen :

  1. eine Kopie eines gültigen Ausweises
  2. eine eidesstattliche Versicherung

4.3 Wenn die im vorherigen Absatz erwähnte Frist nicht eingehalten wird, so betrachtet I-Law die  Anmeldungsanfrage als hinfällig.

4.4 Die Vertragsbeziehung zwischen dem Dienstleister und I-Law inklusive der Annahme der vorliegenden ADB wird durch das Vervollständigen der oben genannten Anmeldeformalitäten durch den Dienstleister gültig.

4.5 Die Vertragsbeziehungen zwischen I-Law und dem Dienstleister werden über einen unbestimmten Zeitraum abgeschlossen.

4.6 Sie enden nach der Beendigung des dafür auf der Plattform vorgesehenen einfachen und schnellen Abmeldeverfahrens durch den Dienstleister auf gewöhnliche Weise.

4.7 Das Ende der Vertragsbeziehungen zwischen dem Dienstleister und I-Law hat keinerlei Auswirkung auf die eventuell zwischen Dienstleister und Nutzer(in) eingegangenen Vertragsbeziehungen.  

4.8 I-Law behält sich das Recht vor, im Falle der folgenden außerordentlichen Situationen einseitig die Vertragsbeziehungen mit dem Dienstleister aufzulösen:

  • Der Dienstleister hat - vor allem hinsichtlich der Veröffentlichung oder der Rechnungsstellung - ungenaue, unangemessene, unvollständige oder unerlaubte Informationen an I-Law übermittelt.
  • Der Dienstleister erfüllt nicht mehr die Eigenschaft eines «Dienstleisters» im Sinne des obenstehenden Artikels 1.4, er verfügt nicht oder nicht mehr über die gemäß der einschlägigen kantonalen oder Bundesgesetzgebung erforderlichen Genehmigung zu praktizieren, er praktiziert nicht oder nicht mehr in der Schweiz oder er unterlässt es, I-Law rechtzeitig die im Artikel 5.2 ADB vorgesehene Erklärung zukommen zu lassen.
  • Der Dienstleister ist Objekt einer Disziplinarmaßnahme der zuständigen Behörde.
  • Der Dienstleister hat den Abschluss eines Vertrages mit einem Nutzer/einer Nutzerin, der Anlass für die Überweisung einer Vermittlungsgebühr des Dienstleisters an I-Law wäre, verheimlicht oder vergessen, dieses bei I-Law anzugeben.
  • Der Dienstleister hat zum wiederholten Male die Fristen, zu denen er sich gegebenenfalls gegenüber dem Nutzer/der Nutzerin verpflichtet hat, nicht eingehalten (Artikel 3.15 ADB).
  • Der Dienstleister hat auf eine andere Art und Weise - auch fehlerfrei - die ADB oder eventuelle andere vertragliche Klauseln, die zwischen I-Law und dem Dienstleister in Bezug auf die Nutzung der Plattform abgeschlossen wurden, verletzt.

4.9 Im Falle einer Verletzung der ADB - auch fehlerfrei - durch den Dienstleister, behält sich I-Law das Recht vor, von diesem Schadensersatz zu fordern.

4.10 Der Dienstleister kann die Vertragsbeziehungen mit I-Law einseitig auflösen, falls Letztere sich mehr als 30 Tage auf den Zahlungstermin bezogen verspätet (siehe Artikel 3.16 ADB).

4.11 Die Ausübung des außerordentlichen Rücktrittsrechtes des Dienstleisters entzieht diesem nicht die Möglichkeit, von I-Law Schadensersatz wegen Verletzung des ADB zu fordern.  

5. Rechte und Pflichten des Dienstleisters

5.1 Der Dienstleister verpflichtet sich dazu, I-Law vollständige, exakte und aktuelle Informationen im Hinblick auf die Veröffentlichung zu liefern. Der Dienstleister hat die Verpflichtung, diese Informationen aktuell zu halten.

5.2 Der Dienstleister verpflichtet sich, I-Law innerhalb einer Frist von 7 Tagen ab Versand des in Artikel 4.1 ADB erwähnten Anmeldeformulars eine eidesstattliche Erklärung zukommen zu lassen, gemäß derer er die Berufsregeln der Anwälte im Sinne von Artikel 12 BGFA wahrt. Für jedes Mandat, das er infolge einer Service-Anfrage  annimmt, bestätigt der Anwalt die Aktualität der genannten Erklärung, indem er das zu diesem Zweck auf der Plattform vorgesehene Feld ankreuzt.

6. Andere Pflichten des Dienstleisters

6.1 Der Dienstleister muss die notwendigen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) im Verwaltungsbereich für die Dienstleister auf der Plattform anlegen. Diese Zugangsdaten müssen geheim gehalten werden.

6.2 Der Dienstleister steht in der Verantwortung, vorab die technischen Bedingungen bei sich herzustellen, welche den Zugang zur Plattform ermöglichen. Insbesondere muss der Dienstleister über Informatik-Material verfügen, sowie über Betriebssoftware, einer Internetverbindung und über die erforderliche aktualisierte Navigations-Software.

6.3 Das Zurückgreifen auf den Service der Plattform setzt darüber hinaus voraus, dass das System des Dienstleisters die von der Plattform übermittelten Cookies akzeptiert. Der Dienstleister ist dazu verpflichtet, die notwendigen Einstellungen vorzunehmen.

6.4 Es liegt darüber hinaus in der Verantwortung des Dienstleisters, die notwendigen Schutzmaßnahmen des eigenen Systems vorzunehmen. Dieses beinhaltet insbesondere die Sicherheitseinstellungen der benutzten Browser, die Installierung einer Firewall, die Nutzung einer aktualisierten Anti-Viren-Software und regelmäßiges Abspeichern der Daten.

6.5 Der Dienstleister ist auch dafür verantwortlich, über funktionsgerechte und zweckmäßige Telekommunikationsmittel zu verfügen, um mit den Nutzern der Plattform zu kommunizieren, die an den Serviceleistungen des Dienstleisters interessiert sind,  sowie eventuelle, die Vertragsverhältnisse oder das Funktionieren der Plattform betreffende Benachrichtigungen von I-Law erhalten zu können. Die durch die Nutzung der genannten Telekommunikationsmittel entstehenden Kosten müssen exklusiv vom Dienstleister getragen werden.

7. Urheberrecht

7.1 Der Dienstleister bestätigt, alle notwendigen Urheberrechte für die übermittelten Informationen zu besitzen.

7.2 Durch das Akzeptieren der ADB berechtigt der Dienstleister darüber hinaus I-Law, die übermittelten Informationen wiederzugeben (Name, Firma, Marke, Logo etc.) mit dem Ziel, die Veröffentlichung auf der Plattform zu gewährleisten.

8. Änderung der ADB

I-Law behält sich das Recht vor, von Zeit zu Zeit und nach Bedarf die Geschäftsbedingungen jederzeit noch einmal zu überprüfen. Die Änderungen und Zusätze der AGB  werden den Nutzern auf der Plattform angezeigt und treten ab diesem Zeitpunkt in Kraft. 

9. Schutz und Bearbeitung der Daten

9.1 Der Dienstleister erklärt sich damit einverstanden, dass I-Law die persönlichen Daten - einschließlich der vertraulichen persönlichen Daten -  sammelt und dass diese im Zuge der bestehenden oder zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen I-Law und dem Dienstleister, sowie I-Law und den Nutzern behandelt werden.

9.2 Insbesondere befugt der Nutzer/die Nutzerin I-Law, die persönlichen Daten einschließlich der vertraulichen persönlichen Daten, die für die Rechnungsstellung, die Kundenbetreuung und die Verwaltung der durch die Plattform angebotenen Dienstleistungen notwendig sind, zu bearbeiten sowie die kommunizierten Daten zu diesem Zweck  zu veröffentlichen.

9.3 Vorbehaltlich der vorangegangenen Bestimmungen kommuniziert I-Law keine persönlichen Daten zu Marketingzwecken. 

9.4 I-Law übernimmt keinerlei Verantwortung, einschließlich diejenigen Auflagen betreffend, die den Datenbearbeitern im Sinne von Artikel 8 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) bei Daten von Dienstleistern oder von Nutzern obliegen.

10. Garantie und Verantwortung

10.1 I-Law weist jegliche Verantwortung bezüglich der Vertragsverpflichtungen der Dienstleister gegenüber der Nutzer, sowie der Nutzer gegenüber der Dienstleister oder den in diesem Rahmen bereitgestellten Serviceleistungen zurück. Die Dienstleister liefern ihren Service eigenverantwortlich und die Nutzer verpflichten sich ebenfalls in eigener Verantwortung.

10.2 I-Law weist jegliche Verantwortung für Schäden zurück, die aufgrund von Inkompatibilität der Computerterminals des Dienstleisters und dem von I-Law oder den Nutzern betriebenen Systemen entsteht, ebenso wie die Schäden, die aus einer Unterbrechung der Datenübertragung durch den Zugangslieferant des Dienstleisters resultieren.

10.3 I-Law bemüht sich, eventuelle Funktionsstörungen oder Pannen der Plattform schnellstmöglich zu beheben. I-Law schließt jegliche Verantwortung für Schäden, welche dem Dienstleister durch Unverfügbarkeit des Systems entstehen könnten, aus. 

10.4 Schließlich weist I-Law jegliche Verantwortung für Schäden zurück, die durch die Kommunikation der Dienstleister oder den Nutzer, durch ungenaue, unvollständige oder unaktuelle Informationen entstehen können. Genauso verhält es sich im Falle eines Fehlers beim Update der übermittelten Informationen. Von I-Law selber werden keine Daten überprüft.

11. Rechtssprechung und Gerichtsstand

11.1 Allein das Schweizer Recht ist bei juristischen Beziehungen zwischen I-Law und dem Dienstleister anwendbar.

11.2 Für jeden Rechtsstreit in Verbindung mit den ADB oder der Verwendung der Plattform ist der Gerichtsstand der Hauptsitz der Firma I-Law.

12. Allgemeine Bestimmungen

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden ADB rechtsunwirksam und/oder unvollständig sein oder es werden sollten, so werden diese durch eine oder mehrere juristisch gültigen Bestimmungen ersetzt, deren Inhalt den rechtsunwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmungen so nahe wie möglich ist. Die Rechtsunwirksamkeit und/oder der Fehler in der Vollständigkeit einer Bestimmung betrifft in keiner Weise die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.